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Tank-Prüfung

Wir sind ein TÜV-geprüfter Spezialbetrieb nach §19 I WHG.

Prüfung durch Sachverständige

Undichte Heizöltanks und -leitungen stellen eine Gefahr für unsere Umwelt dar. Daher verpflichten die Bundesländer die Eigentümer einer Tankanlage zur Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen (TÜV).

Unterirdische Anlagen unabhängig vom Volumen und oberirdische Anlagen mit einem Volumen von mehr als 10.000 l müssen vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, wiederkehrend alle 5 Jahre und bei Stilllegung von bestellten Sachverständigen einer nach § 18 VAwS zugelassenen Sachverständigenorganisation geprüft werden. 

Oberirdische Anlagen in Wasserschutzgebieten unterliegen der Prüfpflicht bereits ab einem Volumen von mehr als 1.000 l, bei unterirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten sind die Prüfungen alle zweieinhalb Jahre zu wiederholen.

Sollten bei einer Überprüfung Ihrer Tankanlage Mängel aufgetreten sein, besitzen wir, als zugelassener Fachbetrieb nach WHG (Wasser-Haushalts-Gesetz) die Zulassung, diese Mängel fachgerecht zu beseitigen.

Wir übernehmen für Sie gerne die Koordination und vereinbaren einen Termin mit einem zugelassenen Sachverständigen. 

Meldepflicht

Oberirdische Heizöllagerbehälter ab einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Liter sowie alle Erdtanks sind vor Einbau des Tanks von Ihnen der Wasserbehörde Ihres Landkreises anzuzeigen, d.h. anzumelden. 

Dort können Sie auch erfahren, ob der Lagerort in einem Wasserschutzgebiet liegt. Ab einem Lagervolumen von mehr als 5.000 l ist darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich. Formulare und Merkblätter erhalten Sie bei Ihrer Wasserbehörde.

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